Friedrich-Alexander Universität
Erlangen-Nürnberg
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
MS: Computer und Kunstunterricht
Dozenten: A. Schräpler
SS 2002 ; 10.06.2002
Referentinnen: Stefanie Fleischmann, Martina Kalch
1. Freeware
1.1 Definition
Freeware ist ein kostenlos zu nutzendes Computerprogramm, das vom
Benutzer kopiert, verändert und weitergegeben werden darf. (engl. free =
"frei" + Software)
1.2 Beschreibung
- Freeware erhält man gebührenfrei auf Disketten, CD-Rom und
im Internet (Download)
- Man darf sie auf unbestimmte Zeit unentgeltlich nutzen
- Nutzung zu privaten Zwecken (Für kommerzielle Nutzung wird eine
Registrierungsgebühr verlangt)
- Ersteller von Freeware-Programmen verzichten auf das
Urheberrecht
Þ mit Freeware sind keine
Einschränkungen verbunden, außer die moralische
Verpflichtung, dass der User sie seinerseits nicht verkauft oder in
kommerzielle
Software-Produkte einbindet
- Anbieter: Computerhersteller große Software-Häuser,
Industriefirmen, Hochschulinstitute, Forschungszentren und private
Programmierer
- Es gibt nützliche und hilfreiche Programme, aber nicht alle
Freeware ist empfehlenswert
- Freeware ist manchmal nur ein abgespecktes Demonstrationsprogramm,
das Appetit auf die käufliche Vollversion machen soll
- Freeware-Programme dienen als Visitenkarten das Softwarehauses bzw.
des Programmierers und sollen den Bekanntheitsgrad steigern
1.3 Beispiele
2. Shareware
2.1 Definition
Shareware ist eine kostenlos oder preisgünstig
angebotene Software mit eingeschränkter Funktionalität, die dem
potenziellen Käufer die Möglichkeit geben soll, das Produkt zu
testen.
(engl. share = "Anteil" + Software)
2.2 Beschreibung
- Bei Shareware handelt es sich um EDV-Programme.
- Diese können eine bestimmte Zeit lang getestet werden, damit
sich der Kunde von ihrer Nützlichkeit überzeugen kann.
- Die Einschränkung der Sharewarenutzung erfolgt durch eine
begrenzte Nutzungsdauer,
Einschränkung in den Funktionen oder durch das
Einblenden von Hinweisen auf die fällige
Registrierung.
- Nach Ablauf der Testzeit muss man sich beim Programmautor als
Anwender registrieren lassen und eine Registrierungsgebühr entrichten,
wenn man das Programm weiterhin nutzen möchte.
- Der Kunde bekommt daraufhin eine Vollversion des Programms und ein
gedrucktes Handbuch.
- Shareware darf nach den Vorgaben des Autors beliebig kopiert und an
Dritte verteilt werden, ohne dass dadurch Urheberrechte verletzt werden.
- Die Vollversion eines Shareware-Programms darf nicht mehr kopiert und
weitergegeben werden.
- Vertrieb und Werbung erfolgen über die großen
Shareware-Händler bzw. CD-ROM- und Zeitschriftenverlage.
- Die Programme sind auch über das Internet erhältlich.
- Das Shareware-Konzept verlangt Fairness vom Kunden: Es basiert
darauf, dass sich die Anwender bei dauerhafter Nutzung des Programms beim Autor
registrieren lassen und damit die Arbeit und den Idealismus der
Shareware-Entwickler mit Ehrlichkeit belohnen.
Eine Kontrolle ist jedoch nicht möglich!
- Kommerzielle Programme und Shareware-Programme haben eine
vergleichbare Qualität.
- Vorteile von Shareware gegenüber kommerzieller Software:
· Das Programm kann
vor dem Kauf ausgiebig getestet werden.
· Shareware-Programme
sind meist wesentlich preisgünstiger als kommerzielle Programme.
· Der Autor steht als
persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
· Das
Shareware-Konzept erlaubt eine schnelle Verbreitung.
· Shareware-Programme
bieten häufig Lösungen zu Problemen, zu denen es keine
kommerzielle Software gibt.
2.3 Beispiele
- www.shareware.de
- www.best-shareware.de
-
www.download-shareware.de
-
www.deutsche-shareware.de